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16.05.2013 13:12
Mit der am 3. Mai 2013 beschlossenen Verordnung möchten Bundesrat und Bundestag durch gezielte Zuwanderung den Fachkräftenachwuchs in Deutschland sichern. Hierfür soll künfitg nicht nur die gezielte Zuwanderung von Akademikern sondern auch von Facharbeitern aus nicht EU-Staaten zur Aufnahme einer Arbeit möglich sein. Voraussetzung ist, dass der Berufsabschluss mit einem inländischen Abschluss gleichwertig ist und ein entsprechender Bedarf am Arbeitsmarkt besteht.
Auch für Flüchtlinge wurden Verbesserungen beschlossen, die jedoch weit hinter den zunächst vorgesehenen Veränderungen zurück blieben:
Personen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach §25 (5) AufenthG soll unabhängig von der bislang dreijährigen Voraufenthaltszeit oder sonstigen Voraussetzungen ein unbeschränkter Beschäftigungszugang ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeräumt werden.
Geduldete Personen benötigen für die Erteilung einer Erlaubnis zur Beschäftigung ebenfalls keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit mehr, wenn sie sich seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten.
Außerdem stellt § 33 der neuen Beschäftigungsverordnung klar, dass für das Arbeitsverbot nach § 11 der alten Beschäftigungsverordnung nur eigenes Fehlverhalten relevant sein soll und somit das Fehlverhalten von Familienangehörigen nicht zu einer Sippenhaftung führen darf.
Nicht übernommen wurden ettliche, von den Ausschüssen vorgeschlagene Erleichterungen für den Arbeitsmarktzugang wie z.B. die Herabsetzung des Arbeitsverbotes von einem Jahr auf sechs Monate oder die Befreiung von der Versagung zur Ausübung einer Beschäftigung von geduldeten Jugendlichen und Heranwachsenden.
Gefördert im Rahmen des ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds für Deutschland.
© 2012 Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. / Projektlogo: Bettina Allemeier – Grafik Stuttgart